Versand
- Die Preise werden im Online-Shop für jeden einzelnen Artikel gesondert angeführt. Alle von der Verkäuferin genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.
- Die Verkaufspreise der Verkäuferin beinhalten keine Kosten für den Versand. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Es werden für den Versand die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Versandart, in Rechnung gestellt. Die Versandkosten betragen innerhalb Österreichs
bis zu 4,7 kg EUR 12,– bis zu 9,7 kg EUR 15,– ab 9,71 kg EUR 30,– Informationen zu den Kosten für den Versand außerhalb Österreichs sind dem Online-Shop zu entnehmen.
- Die Zahlung erfolgt per Vorauszahlung (Sofortüberweisung). Die möglichen Zahlungsdaten sind im Online-Shop.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Verkäuferin berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Verbrauchern: 4 % pa, bei Unternehmern: 9,2 % pa über dem Basiszinssatz. Die Verkäuferin ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
- Das Recht des Käufers, seine Kaufpreisschuld durch Aufrechnung mit Gewährungsleistungs- oder Schadenersatzansprüchen oder sonstigen Gegenforderungen gegen die Verkäuferin ganz oder teilweise zu begleichen oder den Kaufpreis zurückzuhalten, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Verbraucher im Sinne des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Verkäuferin oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Käufers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von der Verkäuferin anerkannt worden sind.
- Der Käufer verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die der Verkäuferin entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,– als Entschädigung für Betreibungskosten gem § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.